Die CDU-geführte Regierungskoalition hat beschlossen, die Gehaltserhöhung für Tarifbeschäftigte in Hessen auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übertragen. „Wir stehen für einen attraktiven öffentlichen Dienst und gute Arbeitsbedingungen. Eine leistungsfähige Verwaltung dient allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land. Gleichzeitig ist es ein zentrales Projekt unserer Koalition, die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte dauerhaft zu stoppen und Schulden abzutragen. Nur ein Staat, der solide und nachhaltig wirtschaftet, kann auf Dauer einen starken öffentlichen Dienst, ausreichende Personalstärke und angemessene Bezahlung finanzieren. Durch die Begrenzung der Beamtenbesoldung haben die Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren zur Haushaltskonsolidierung beigetragen. Jetzt sollen sie von der verbesserten Haushaltslage profitieren“, erklärte die heimische CDU-Landtagsabgeordnete Lena Arnoldt.

Die gute konjunkturelle Lage und die erfolgreiche Finanzpolitik der vergangenen Jahre seien die Grundlage dafür, nun für die Beamtinnen und Beamten deutliche Verbesserungen zu schaffen. Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden zum 1. Juli 2017 um 2,0 Prozent und zum 1. Februar 2018 um weitere 2,2 Prozent spürbar erhöht. „Damit wird das Tarifergebnis inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen“, sagte Arnoldt.

„Außerdem kommt den Beamtinnen und Beamten wie auch den Tarifbeschäftigten des Landes das kostenlose Jobticket für ganz Hessen zugute. Ab dem 1. August tritt zudem die bereits beschlossene Arbeitszeitverkürzung auf 41 Wochenstunden in Kraft. Zusätzlich haben wir beschlossen, dass auch das Lebensarbeitszeitkonto für Beamtinnen und Beamte weitergeführt wird“, erklärte die CDU-Politikerin.

„Wir haben damit ein umfangreiches Paket geschnürt, das für die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ein deutlich spürbares Gehaltsplus und für die aktiv Beschäftigten im öffentlichen Landesdienst mit dem Jobticket einen Vorteil bringt, den es sonst nirgends in der Republik gibt“, so Lena Arnoldt.

„Hessen hat einen leistungsstarken öffentlichen Dienst. Die Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten des Landes prägen mit ihrer Erfahrung, Kompetenz und Bürgernähe maßgeblich das Bild der Landesverwaltung in der Öffentlichkeit. Auf diese Leistungsstärke und Leistungsbereitschaft, engagiert und serviceorientiert im Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten, setze ich auch künftig. Die Beschäftigten des Landes Hessen erbringen in vielen Bereichen wichtige Leistungen für unser Gemeinwesen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verschiedenen Bereichen von Staat und Verwaltung für ihre engagierte Arbeit“, sagte Arnoldt.

Arbeitszeitverkürzung und Lebensarbeitszeitkonto

Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten, die bisher bei Vollzeittätigkeit regelmäßig 42 Wochenstunden arbeiten mussten, werde zum 1. August 2017 auf regelmäßig 41 Wochenstunden gesenkt. Die 41-Stunden-Woche gilt bereits bisher für Beamtinnen und Beamte ab Beginn des 51. Lebensjahrs und die 40-Stunden-Woche ab Beginn des 61. Lebensjahrs. Das zum Ausgleich der 42. Wochenarbeitsstunde eingeführte Lebensarbeitszeitkonto, auf dem bisher bei Vollzeit wöchentlich eine Arbeitsstunde zur weitgehend flexiblen Verwendung gutgeschrieben wird, bleibt erhalten. Künftig werde die 41. Stunde dem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Auf die weitere Dienstzeit bezogen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit damit künftig für alle Beamtinnen und Beamten rechnerisch 40 Stunden. Beamte, die regelmäßig weniger als 41 Stunden arbeiten müssten, können freiwillig eine Stunde länger arbeiten und so ebenso in den Genuss einer einstündigen Gutschrift auf das Lebensarbeitszeitkonto pro Woche kommen.

„Dass es weiterhin die Möglichkeit gibt, ein Lebensarbeitszeitkonto zu unterhalten, steigert die Attraktivität des öffentlichen Dienstes“, erläuterte Lena Arnoldt. Das Lebensarbeitszeitkonto erlaubt es den Beamtinnen und Beamten, sich in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel zur Pflege von Angehörigen oder zur Ausweitung der Elternzeit, freistellen zu lassen. „Wir sehen darin eine sinnvolle Möglichkeit, ein anfänglich von Opposition und in der Beamtenschaft skeptisch betrachtetes, inzwischen aber weithin gelobtes Erfolgsmodell, das unter Führung der CDU in Hessen eingeführt wurde, im Interesse der Beamtinnen und Beamten und einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst fortzuführen“, sagte die Abgeordnete.

Jobticket für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte

Wie die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen können auch die Beamtinnen und Beamten künftig hessenweit kostenlos den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr nutzen. „Alle rund 135.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können somit Busse und Bahnen in Hessen kostenlos nutzen. Das ist nicht nur eine deutliche finanzielle Entlastung für die Berufspendlerinnen und -pendler, sondern auch ein wichtiges Signal für die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und den Umstieg vom privaten Pkw auf die umweltfreundlicheren Verkehrsmittel Bus und Bahn. Wie auch das Schülerticket für die hessischen Schülerinnen und Schüler setzt das Jobticket für alle Landesbeschäftigten einen deutlichen Anreiz zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, zur Entlastung der Straßen und damit für mehr Lebensqualität“, so Arnoldt.

Ab 1. Januar 2018 können sämtliche Beamtinnen und Beamte und alle Tarifbeschäftigten auch außerhalb ihres Arbeitsweges hessenweit kostenlos den Nah- und Regionalverkehr nutzen. Außerdem gelten für alle Beschäftigten auch die Mitnahmeregelungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe und -verbünde. Je nachdem können daher beispielsweise auch Kinder sowie ab 19 Uhr und am gesamten Wochenende Partnerinnen und Partner kostenlos mitgenommen werden.„Wir bringen Ökologie und Ökonomie zum Wohle unseres Landes in Hessen zusammen“, betonte Arnoldt den Charme des bundesweit einmaligen Jobtickets für den öffentlichen Dienst.

Ergebnis der Tarifverhandlungen

Lena Arnoldt äußerte sich auch zu dem am 3. März zwischen den Tarifparteien abgeschlossenen Tarifvertrag. „Ich begrüße den neuen Tarifvertrag für Hessen. Mein Dank gilt den Tarifparteien, die mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein zum Wohle sowohl der Tarifbeschäftigten als auch des Landes ein sehr gutes Ergebnis erzielt haben.“ Der Tarifabschluss bringe den rund 45.000 Tarifbeschäftigten des Landes ein deutliches Lohnplus. Rückwirkend zum 1. März 2017 steigen die Löhne und Gehälter um zwei Prozent und zum 1. Februar 2018 um weitere 2,2 Prozent. Eine Mindesterhöhung um 75 Euro im Jahr 2017 führt zu zusätzlichen Verbesserungen für die unteren Entgeltgruppen. Auszubildende erhalten zu den beiden Erhöhungsstichtagen jeweils 35 Euro mehr und einen zusätzlichen Urlaubstag.

Der hessische Tarifvertrag bringe im Vergleich zum Tarifvertrag der Länder den Beschäftigten Vorteile. So erhalte jeder hessische Tarifbeschäftigte für jedes berücksichtigungsfähige Kind 100 Euro pro Monat zuzüglich 53 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Ein jährlicher Freizeitausgleich für Tarifbeschäftigte, die sich ehrenamtlich engagieren und über eine Ehrenamts-Card beziehungsweise Jugendleiter-Card verfügen, sei ein weiteres Element, das es so nur in Hessen gebe.

Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Tarifabschlusses liege in der Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Diensts im Wettbewerb um Fachkräfte. Eine neue zusätzliche Endstufe in den Entgeltgruppen 9 bis 15 führe zu zusätzlichen Gehaltssteigerungen langjährig erfahrener Beschäftigter. Durch das neu eingeführte Prinzip stufengleicher Höhergruppierung werden diese attraktiver und setzen damit einen Anreiz für Leistungsträger. Zur Bindung und Gewinnung von Fachkräften können künftig Fachkräftezulagen in Höhe von bis zu rund 1000 Euro pro Monat gezahlt werden. Davon profitieren Ärzte, Ingenieure und technische Berufe im Bereich IT. Für Forstbeschäftigte, die ihren eigenen Pkw im Dienst nutzen, wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung geschaffen.

„Burka und Vollverschleierung passen nicht zu Hessen. Die CDU setzt sich daher seit langem mit Nachdruck dafür ein, die Vollverschleierung so weit wie möglich zu verbieten. In unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat sollen die Beschäftigten des Landes den Bürgerinnen und Bürger offen und mit erkennbarem Gesicht gegenübertreten. Ich freue mich daher besonders, dass die Tarifparteien übereingekommen sind und für die Tarifbeschäftigten ein Verbot der Vollverschleierung im Dienst beschlossen haben. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Demokratie und unsere Werteordnung“, so Lena Arnoldt.

Arnoldt unterstrich angesichts der deutlichen Verbesserungen für Tarifbeschäftigte und Beamte abschließend: „Die CDU wird auch in Zukunft dafür einstehen, dass es in Hessen gerecht zugeht und das Land einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst mit gut bezahlten und motivierten Beschäftigten hat.“ Dazu gehört auch, das Berufsbeamtentum und die bewährte Form der Gesundheitsversorgung der Beamtinnen und Beamten mit staatlicher Beihilfe und ergänzender privater Krankenversicherung zu verteidigen. Hier steht bei der nächsten Bundestagswahl viel auf dem Spiel. Denn ein linkes Bündnis um die SPD plant mit der sogenannten Bürgerversicherung die Abschaffung der Beihilfe und damit einen Frontalangriff auf die Beamtinnen und Beamten.

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